Allgemeine Informationen
Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (BMFWF), Privatuniversitäten (ÖPUK), Fachhochschulen (BMFWF), Pädagogischen Hochschulen (BMB), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.
"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.
Zuständige Stelle
Die jeweilige öffentlichen Universität (BMFWF), Privatuniversität (ÖPUK), Fachhochschul (BMFWF) bzw. Pädagogischen Hochschulen (BMB)
Zusätzliche Informationen
Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Bürgerservice
- Sprechzeiten
- Unwetter - Zivilschutz
- Abgaben/Gebühren
- Bauen/Wohnen
- Barrierefreiheit
- Finanz Online
- Förderungen
- Formulare
-
Lebenslagen
- Alleinerziehung
- An-/Abmeldung Wohnsitzes
- Arten von Beschäftigung
- Aufenthalt in Österreich
- Bauen
- Menschen mit Behinderungen
- Führerschein
- Erben und Vererben
- Geburt
- Gesetzliche Neuerungen
- Gewalt in der Familie
- Grundbuch
- Heirat
- Jobs
- Kinderbetreuung
- KFZ
- Pension
- Personalausweis
- Pflege
- Reisepass
- Erwachsenenvertretung
- Scheidung
- Staatsbürgerschaft
- Strafregister
- Titel und Auszeichnungen
- Todesfall
- Umzug
- Vereine
- Wahlen
- Wohnen
- Müllabfuhr
- Natur im Garten
- Plakatierrichtlinien
- Verkehr & Mobilität
- Wasserzählerablesung
