Marktgemeinde Gresten · 07487 2310-0
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Marktgemeinde Gresten

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Allgemeine Informationen

Akademische Grade erlangt man durch den Abschluss eines ordentlichen Studiums an österreichischen öffentlichen Universitäten (BMFWF), Privatuniversitäten (ÖPUK), Fachhochschulen (BMFWF), Pädagogischen Hochschulen (BMB), eines Universitätslehrgangs, Lehrgangs zur Weiterbildung oder eines Hochschullehrgangs oder eines Lehrgangs universitären Charakters.

Hinweis:

"Mag.", "Dr." und "Dipl.-Ing." ("DI") sind dem Namen voranzustellen, die übrigen akademischen Grade sind dem Namen nachzustellen.

Zuständige Stelle

Zusätzliche Informationen

Eine Auflistung der Bachelorgrade, Mastergrade, Mastergrade in der Weiterbildung, Diplomgrade und Ph.D./Doktorgrade finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18.08.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung