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Marktgemeinde Gresten

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Hinweis:

Ist die Zulassungsbesitzerin/der Zulassungsbesitzer verstorben, genießen die zukünftigen Erbinnen/die zukünftigen Erben in bestimmten Fällen weiterhin Kfz-Versicherungsschutz. Bitte kontaktieren Sie in dieser Frage die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung.

Letzte Aktualisierung: 21.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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