Auszüge aus dem Hauptbuch des Grundbuchs und aus dessen Hilfsverzeichnissen kosten 19 Euro. Es ist auch eine Grundbuchsabfrage über das Internet via JustizOnline (BMJ) oder bestimmte Verrechnungsstellen möglich, wobei Kosten in unterschiedlicher Höhe entstehen.
Seit 1. Oktober 2026 können Eigentümerinnen/Eigentümer Grundbuchauszüge der eigenen Liegenschaft kostenlos elektronisch über JustizOnline abrufen.
Wer Miteigentümerin/Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann den Grundbuchauszug nur für den eigenen Eigentümernamen kostenlos abrufen. Für darüber hinausgehende Abfragen fallen Gerichtsgebühren an.
Rechtsgrundlagen
Gerichtsgebührengesetz (GGG)
Letzte Aktualisierung: 01.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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