Marktgemeinde Gresten · 07487 2310-0
Wappen der Marktgemeinde GrestenGrestenMARKTGEMEINDE

Marktgemeinde Gresten

Unsere Seite verwendet Cookies

Medizinisch unterstützte Fortpflanzungen dürfen nur von zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe in eigens hierfür zugelassenen Krankenanstalten durchgeführt werden.

Eine Ausnahme besteht für medizinisch unterstützte Fortpflanzungen, die durch das Einbringen von Samenzellen in die Geschlechtsorgane einer Frau erfolgen.

Diese Methode der medizinisch unterstützten Fortpflanzung darf auch in den Ordinationen von Fachärztinnen/Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe angewendet werden, sofern dabei der Samen des Ehegatten, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten verwendet wird.

Rechtsgrundlagen

Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
  • Vorheriges Thema
    Auskunftserteilung
  • Nächstes Thema
    Präimplantationsdiagnostik