Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben.
Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
- Außerstreitgesetz (AußStrG)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
- Vorheriges ThemaMedizinische Behandlungen
- Nächstes ThemaWohnen und Umzug
Bürgerservice
- Sprechzeiten
- Unwetter - Zivilschutz
- Abgaben/Gebühren
- Bauen/Wohnen
- Barrierefreiheit
- Finanz Online
- Förderungen
- Formulare
-
Lebenslagen
- Alleinerziehung
- An-/Abmeldung Wohnsitzes
- Arten von Beschäftigung
- Aufenthalt in Österreich
- Bauen
- Menschen mit Behinderungen
- Führerschein
- Erben und Vererben
- Geburt
- Gesetzliche Neuerungen
- Gewalt in der Familie
- Grundbuch
- Heirat
- Jobs
- Kinderbetreuung
- KFZ
- Pension
- Personalausweis
- Pflege
- Reisepass
- Erwachsenenvertretung
- Scheidung
- Staatsbürgerschaft
- Strafregister
- Titel und Auszeichnungen
- Todesfall
- Umzug
- Vereine
- Wahlen
- Wohnen
- Müllabfuhr
- Natur im Garten
- Plakatierrichtlinien
- Verkehr & Mobilität
- Wasserzählerablesung
