Marktgemeinde Gresten · 07487 2310-0
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Marktgemeinde Gresten

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Eltern behalten ihre Obsorge grundsätzlich auch dann, wenn sie eine Vertretungsperson haben. 

Verliert ein Elternteil in gewissen Bereichen die Entscheidungsfähigkeit, so kann das Gericht seine Obsorge entsprechend einschränken oder ganz entziehen. Dies muss immer im Einzelfall beurteilt werden.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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